Ich finde es unnötig, die wörtliche Rede so umfassend zu reglementieren. Dass ich beispielsweise nach einem Aussage- und einem Fragesatz in der wörtlichen Rede kein Inquit wie "sagte er" benutze, sollte selbstverständlich sein (schließlich wird nicht nur etwas gesagt, sondern auch etwas gefragt), aber die Anzahl der gesagten Sätze per Regel zu limitieren, halte ich für ausgesprochenen Unsinn. Ich finde, hier sollte jeder Schreiber seinem eigenen Empfinden vertrauen dürfen ... und wenn es nun tatsächlich missverständlich oder komisch klingt, werden spätestens die Testleser etwas dazu sagen.
Zitat von Samantha Sam im Beitrag #20@MattD, dein Frustration kenne ich. Da war ich auch einmal. Aber das legt sich, versprochen.
Ich bin mitnichten Frustriert. Ich bin nur jemand, der Regeln grundsätzlich in Frage stellt. In der Halbleiterei, aus der ich stamme, läuft alles nach festen pysikalischen Regeln. Man sollte annehmen, dass die kleinste Verletzung dazu führt, dass ein Computerchip nicht funktioniert. Interessanterweis eist genau das Gegenteil der Fall. Wurden alle Regeln eingehalten, tut der chip oft nicht, was er soll. Erst durch Regelverletzungen in einem gewissen Rahmen, geht es. Weshalb also, sollte ich mich in ein starres, sprachliches Korsett zwängen?
Zitat von Samantha Sam im Beitrag #20Leider ist es eine offizielle und höchst amtliche grammatikalische Grundregel. N
Die niergendwo niedergeschrieben wurde.
Zitat von Samantha Sam im Beitrag #20Nun kannst du natürlich trotzdem deiner künstlerischen Freiheit folgen, fragt sich nur ob der Lektor eines Verlages es auch als künstlerisch wertvoll empfindet oder dein Manuskript gleich in die gelbe Ablage unter dem Schreibtisch schiebt.
Ich gebe, wie gesagt, wenig auf die Meinung von Theoretikern. Sehe ich mir an wie erfolgreiche Romane aufgebaut sind, strotzen die vor Regelverletzungen. Aus der Masse herausstechen heißt die Devise und nicht mit der Herde Lemminge von der Klippe springen. Mag sein, dass es Lektoren gibt, die das Manuskript verwerfen, weil ich in die wörtliche Rede mehr als einen Satz gepackt habe. Ich vertraue jedoch darauf, dass sie es verwerfen, weil es einfach Mist ist und nicht wegen eines Formfehlers, von dem niemand etwas weiß.
Zitat von Samantha Sam im Beitrag #25Demnach könnte es einfach nur an unterschiedlichen Interpretationen oder Auslegungen der Grammatikregeln liegen. Dann aber hat "Duden" da erheblichen Nachholbedarf.
Welcher Institution soll man dann vertrauen, wenn es um unsere Sprache geht? Ich kann nicht sagen, ich folge dem Duden, so lange es mir passt. Das wäre ja Anarchie!!
Zitat von Samantha Sam im Beitrag #20Dann müsste aber meine Lektorin, und die macht das nun seit Jahren von Berufswegen, also in der Praxis, auch keine Ahnung haben.
Ich kenne die Dame nicht und kann mir daher kein Urteil erlauben. Aber ist etwas richtig, nur weil sie es sagt? Und zu dem angeblichen Dr Bopp in einem der Links. Wie soll ich einem vertrauen, der sonst im australischen Dschungel Z-Promis beim Tigerklöten Essen zusieht? Gruß Matt
Ich komme aus Ironien. Das liegt am sarkastischen Meer.
Ich bin da ganz deiner Meinung, Gaia, künstlerische Kreativität sollte nicht zu sehr reglementiert werden. Aber Grammatikregeln sind eben Regeln, die ein Autor, dessen Hauptfach ja nun mal die schriftliche Sprache ist, beachten sollte, finde ich. Und um auf dein Kommentar zurückzukommen, Matt, wir schreiben ja auch nicht "garnichts" nur weil wir an unserer künstlerischen Freiheit festhalten wollen. Sprachliches Korsett hin oder her. Aber dieser Satz hätte mir damals in der Schule einfallen sollen. Dann hätte ich in Deutsch wahrscheinlich eine 1,0 und nicht nur eine 1,2 bekommen. Andererseits ist es schwierig, sich an grundlegende Regeln zu halten, wenn diese zu schwammig oder lückenhaft definiert werden. Natürlich kann man sich auf Testleser stützen, in der Hoffnung, dass sie wirklich in der Gänze die Allgemeinheit repräsentieren. Doch das scheint mir unmöglich, es sei denn, man hat hunderte. Davon einmal abgesehen, es war eine Testleserin, die mich überhaupt darauf aufmerksam gemacht hat. (Das war noch vor meiner Lektorin.)
Matt, es freut mich, dass du nicht frustriert bist. Aber ich tendiere langsam in diese Richtung. Dass du wenig auf die Meinung von Theoretikern gibst, kann ich verstehen. Aber sind Institute, die die deutsche Rechtschreibung festlegen, Theoretiker? Ich wiederhole gerne noch einmal, was im Duden steht, Begleitsatz = übergeordneter Satz und wrtl. Rede = untergeordneter Satz. Nach meinem Verständnis heißt das: Eine direkte Rede mit Begleitsatz besteht aus mehreren Satzteilen, die insgesamt einen Satz bilden. Oder wem oder was sollte der untergeordnete Satz sich sonst unterordnen?
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)
Genauso ist es möglich, die wörtliche Rede in ihrer Gesamtheit, bestehend aus mehreren Sätzen, die innerhalb der Anführungszeichen stehen, als untergeorneten Satz anzusehen. Ich wärme gerne das Beispiel aus einer der verlinkten Seiten auf (ich gebe es nur sinngemäß wieder, da ich zu faul bin, den Link zu suchen).
Auf dem Schild steht: "Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder."
Nach Deiner Auffassung müsste es also folgendermaßen aussehen:
Auf dem Schild steht: "Betreten der Baustelle verboten!" - Aber was, zum Teufel, mache ich jetzt mit dem Satz "Eltern haften für ihre Kinder."? Schreibe ich den in neuen Anführungszeichen dahinter? Lasse ich ihn weg, weil er einfach nicht mehr passt? Bastle ich ein zweites Inquit, damit ich ihn auch noch wiedergeben darf?
Nein, @Gaia Athanasia. Ausrufe- und Fragezeichen werden in wörtlichen Reden nicht als Satzzeichen sondern lediglich als Betonungszeichen gewertet. Also könnte der ursprüngliche Satz durchaus auch bei eingeschobenem oder angehängtem Begleitsatz so stehen bleiben. Sollte statt dem Ausrufezeichen aber ein Punkt stehen, ist das anders. Das besondere Augenmerk liegt hier vorrangig auf dem Punkt. Deshalb wird er in der wrtl. Rede auch weggelassen und statt dessen nach dem Anführungszeichen ein Komma gesetzt.
Beispiele: Auf dem Schild steht: "Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder." (Das ist korrekt.) Auf dem Schild steht: "Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder." (Das geht nach unseren Recherchen also auch.)
Wenn man aber zwei Sätze in der direkten Rede mit jeweils einem Punkt hat, und der Rede ein Begleitsatz angefügt oder eingebettet ist, muss man andere Lösungen finden.
Beispiele: "Betreten verboten", steht auf dem Schild. "Eltern haften für ihre Kinder." "Betreten verboten", steht auf dem Schild, "Eltern haften für ihre Kinder." (... wenn "Eltern" nicht als neuer Satzanfang gewertet wird.)
ein anderes Beispiel: "Ich kann nicht", sagte Ina. "Das ist zu schwer für mich." "Ich kann nicht", sagte Ina, "das ist zu schwer für mich." Ina sagte: "Ich kann nicht. Das ist zu schwer für mich."
"Ich kann nicht. Das ist zu schwer für mich", sagte Ina. (Das geht nicht.)
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)
Ich sehe nicht ein, warum die letzte Variante nicht gehen soll. Ich habe mich dazu jetzt wirklich ausführlich umgesehen, und außer der Behauptung, dass dies nicht ginge (warum auch immer), nichts gefunden. Aber letztlich war das nicht Deine Frage, und ich glaube, genauer werden wir das Ganze nicht beantworten können, solange wir keinen Linguisten in unseren Reihen haben.
Habe jetzt bei der Sprachberatung angerufen. Wird mich 10 € kosten. Aber auch da ist man sich nicht sicher, wird mich aber zurückrufen, sobald man näheres weiß.
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)
Zitat von Samantha Sam im Beitrag #32Habe jetzt bei der Sprachberatung angerufen. Wird mich 10 € kosten. Aber auch da ist man sich nicht sicher, wird mich aber zurückrufen, sobald man näheres weiß.
Kostet das dann noch mal 10?
Ich habe mal ein paar Romane durchgeblättert und da längere Monologe gefunden, die eingeschobene oder angehängte Begleitsätze enthalten. Vor allem, wenn die Monologe wirklich lang sind, werden sie gerne von eingeschobenen Begleitsätzen unterbrochen. Unter den Autoren der genannten Romane sind so unbekannte wie Fitzek, Patterson, Brown, Reichs, Carter. Zugegeben. Alles Thrillerautoren und zum Teil nicht ursprünglich deutschsprachig. Dennoch enorm erfolgreich. Das ist für mich das ausschlaggebenere Kriterium als Regeln. Mag auch möglich sein, dass ich mich erst an die Regeln halten muss, um erfolgreich zu werden. Aber das stünde im Gegensatz meinen nicht ganz unbescheidenen Lebenserfahrungen. Wie heißt es so schön: "Brave Mädels kommen in den Himmel. Gute überall hin." Das trifft auch für Jungs zu.
Du liest ja bei mir mit. Dir muss also aufgefallen sein, dass ich diese wörtliche Rede Regel nicht beachte. Hat es dich gestört? Und wenn ja, beim Lesen, oder weil ich die Regel nicht beachte?
Gruß Matt
Ich komme aus Ironien. Das liegt am sarkastischen Meer.
Ich stimme der Aussage, dass die Grammatik das Hauptfach eines Schriftstellers ist auch nicht zu. Der sollte Geschichten erzählen können. Es schadet zwar nicht, aber sich in eine Zwangsjacke stecken? Freiwillig? Und, ich habe mir die Regeln zum Setzen der Anführungszeichen alle durchgelesen, da steht das nicht, dass es unrichtig wäre. Zwar steht auch nicht, dass es richtig wäre, aber die Freiheit, was nicht untersagtes zu tun dürfen sich sogar Deutsche nehmen.
-------------------------------------------- »Das ist der Marquis de Carabas«, sagte er. Er ist ein Lügner und Betrüger und vielleicht sogar so etwas wie ein Ungeheuer. Wenn du je in Not bist, geh zu ihm. Er wird dich beschützen, Mädchen. Er muss.« Neil Gaiman
Ich glaube durch die vielen Kommentare könnte der Thread ein bisschen unübersichtlich geworden sein. Für alle, die die ganzen Regeln auf einen Blick sehen wollen, fasse ich das mal zusammen: (Frei inspiriert durch Studienkreis.de und wörtlicherede.de) Wörtliche Rede:
Jens ruft: „Du darfst das nicht tun!“ -Begleitsatz steht vor wörtlicher Rede èWird durch Doppelpunkt eingeführt
„Du darfst das nicht tun!“, ruft Jens. „Darfst du das nicht?“, fragt Jens. -Begleitsatz ist am Ende der wörtlichen Rede èFrage-/ Ausrufezeichen erlaubt, Punkt nicht. Von Begleitsatz durch Komma abgetrennt.
„Das“, meint Jens, „darfst du nicht.“ -Der Begleitsatz ist in der wörtlichen Rede; ohne Satzzeichen in dieser. èDurch Kommata eingeschoben
„Das darfst du nicht!“, ruft Jens. „Du musst es anders machen.“ -Der Begleitsatz ist in der wörtlichen Rede; mit Satzzeichen in dieser. èDurch Komma eingefügt und Punkt am Ende abgetrennt
Jens ruft: „Das darfst du nicht!“, und rennt auf mich zu. -Wörtliche Rede durch Begleitsätze umschlossen. èWird mit Doppelpunkt eingeführt und durch Komma am Ende durch weitere Handlung abgeschlossen.
Jens ruft: „Das darfst du nicht! Du musst es anders machen, sonst geht alles noch kaputt.“ -Mehrere Sätze sind erlaubt (kein Limit der Länge einer wörtlichen Rede) èWörtliche Rede kann man als direkte Zitate der Charaktere verstehen. Zitate können also beliebige Länge haben.
Dies sind nun die zusammengefassten Regeln für die wörtliche Rede in der deutschen Grammatik. Damit kann man eigentlich in jedem Stil schreiben und sollte man doch mal etwas ganz Ausgefallenes schreiben wollen, ist unsere Grammatik ja zum Glück nicht so das straffe Korsett, wie es manchmal scheint.
Also zu dem Doppelpunkt steht genau das Beispiel mit den 2 Sätzen in meinem schlauen Buch. Zu dem anderen Fall, also ohne Doppelpunkt steht in der Regel ja nur dass ein Komma gesetzt werden muss: “Folgt nach dem angeführten Satz der Begleitsatz oder ein Teil von ihm, so setzt man nach dem abschließenden Anführungszeichen ein Komma.“ Woraus ja doch keiner schließen kann, dass nicht vor diesem Satz 10 andere stehen können. Die dürfen halt dann keinen Begleiter haben.
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Ich habe eine Antwort von der Duden-Sprachberatung erhalten. Und ich muss mich hier in aller Form entschuldigen. Es sind tatsächlich mehrere Sätze mit Punkt in einer wörtlichen Rede mit Begleitsatz möglich. Das hat mir jetzt auch meine Lektorin bestätigt. Allerdings wird das nicht explizit erwähnt im Duden und daher auch nirgends in sonstiger Fachliteratur. Der Mann von der Sprachberatung meinte zwar, wenn es nicht verboten ist, dann müsste es erlaubt sein. Er war sich aber dennoch unsicher, wegen dem fehlenden ausdrücklichen Verbots und wegen der Beispiele im Duden, die immer nur einen Satz in der wrtl. Reden enthalten. Am Ende hat er im Handbuch für deutsche Satzzeichen Beispiele bei der Rubrik "Zitate" gefunden, die mehrere Sätze enthalten. Daraus schloss er, dass es auch bei direkter Rede erlaubt sein muss, da Zitate ja ähnlich behandelt werden.
Auch wenn es mich schmerzt, euch so verunsichert zu haben, bin ich doch froh, dass das Problem jetzt geklärt ist. Bitte entschuldigt nochmals mein vorschnelles Vorpreschen. Ich hätte mich vorher genauer informieren müssen. Es tut mir unendlich leid.
@Franz.von.B, damit hast du mit deiner Feststellung ...
Zitat von Franz.von.B im Beitrag #36Wörtliche Rede kann man als direkte Zitate der Charaktere verstehen. Zitate können also beliebige Länge haben.
... genau ins Schwarze getroffen. Danke!
Zitat von MattD im Beitrag #33Du liest ja bei mir mit. Dir muss also aufgefallen sein, dass ich diese wörtliche Rede Regel nicht beachte. Hat es dich gestört? Und wenn ja, beim Lesen, oder weil ich die Regel nicht beachte?
An manchen Stellen hat es mich tatsächlich wegen des Leseflusses gestört. Der Sprachberater gab mir noch einen Hinweis mit. Man sollte es vermeiden, zu lange oder zu viele Sätze in einer wörtlichen Rede mit Begleitsatz zu verwenden, da der Lesefluss gestört und im Extremfall der Kontext zwischen wörtlicher Rede und Begleitsatz verloren gehen kann. Da, wo du nur kurze 2 Sätze in der Rede hattest, gebe ich zu, hat es mich wegen der vermeintlichen Regelverletzung gestört. Ich verspreche hiermit feierlich und vor Zeugen, dass das in Zukunft nicht mehr vorkommen wird. Bitte verzeih mir.
Zitat von Werkatze im Beitrag #35Laut Duden Mentor ist das nicht falsch. Würde es diese Regel wirklich geben, hätte es als Falsch angezeigt werden müssen.[quote="Samantha Sam"|p92647]"Ich kann nicht. Das ist zu schwer für mich", sagte Ina. (Das geht nicht.)/quote]
Den hatte ich auch ausprobiert, @Werkatze, aber der hat auch keinen Fehler angezeigt, als ich schrieb: "Ich kann nicht. Das ist zu schwer für mich.", sagte Ina. Und das ist nun eindeutig falsch.
Ich danke euch noch einmal, für eure engagierte Hilfe.
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)
Zitat von Samantha Sam im Beitrag #38Zitat von MattD im Beitrag #33Du liest ja bei mir mit. Dir muss also aufgefallen sein, dass ich diese wörtliche Rede Regel nicht beachte. Hat es dich gestört? Und wenn ja, beim Lesen, oder weil ich die Regel nicht beachte?An manchen Stellen hat es mich tatsächlich wegen des Leseflusses gestört. Der Sprachberater gab mir noch einen Hinweis mit. Man sollte es vermeiden, zu lange oder zu viele Sätze in einer wörtlichen Rede mit Begleitsatz zu verwenden, da der Lesefluss gestört und im Extremfall der Kontext zwischen wörtlicher Rede und Begleitsatz verloren gehen kann. Da, wo du nur kurze 2 Sätze in der Rede hattest, gebe ich zu, hat es mich wegen der vermeintlichen Regelverletzung gestört. Ich verspreche hiermit feierlich und vor Zeugen, dass das in Zukunft nicht mehr vorkommen wird. Bitte verzeih mir.
Wenn es den Lesefluss stört, ist es eine andere Geschichte. Bin gespannt auf die Stellen, die markieren wirst.
Gruß Matt
Ich komme aus Ironien. Das liegt am sarkastischen Meer.
Habe das alles sehr interessiert verfolgt, finde aber, du must dich nicht entschuldigen, liiebe @Samantha Sam Im Gegenteil. Ohne deine Hartnäckigkeit hätten wir das nie erfahren. Also gebührt dir eher Lob für die eingesetzten 10 Euro!
Wow, vielen Dank an alle, die hier zur Klärung was im Bereich der wörtlichen Rede geht und nicht geht. Ich persönlich habe mir nie darüber Gedanken gemacht und da immer viel "aus dem Bauch raus" entschieden habe. Werde da jetzt auf jeden Fall eine Menge kleinere Fehler ausmerzen können :D
"Pffh... wer braucht schon eine Signatur?" -floco, 2019
Danke, @falky67, das habe ich gebraucht. Ich habe mich wirklich schlecht gefühlt, weil ich euch so in die Irre geführt habe. In Zukunft werde ich um einiges vorsichtiger sein und mich auf mein Recht, alles nur als meine persönliche Meinung zu sehen, berufen. Das ist wohl die beste Lösung, um nicht wieder in so eine Fettnäpfchen zu springen. Zumindest war es nicht umsonst, da wir nun endgültige Klarheit haben. Das macht allein machte mein schlechtes Gewissen aber nicht wett.
@floco, dann hatte das Ganze doch noch einen guten Zweck. Es freut mich, dass es dir geholfen hat und du es hier auch kundgetan hast.
LG Sam
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)