Moin, ich hätte da gerne mal ein Problem: Und zwar, meine ich vor Jahr und Tag mal im Deutschunterricht folgendes gelernt zu haben:
Beispielsatz aus einer alten Fanfiktion von mir :"Wie Ihr wünscht Hauptmann.", entgegnete Nyllocanya. <---Mit der Zeit wurde mir gesagt, dass es nicht richtig ist.
Nun habe ich mir folgende wörtliche Rede angewöhnt: "Wie Ihr wünscht Hauptmann." entgegnete Nyllocanya. <--- Ist das jetzt richtig? Ich bin da immer noch unsicher und sitze manchmal wie ein Fragezeichen vor meinem Laptop.
"Wie ihr wünscht, Hauptmann", entgegnete Nyllocanya. "Zu Befehl, Hauptmann!", entgegnete Nyllocanya. "Wünscht Ihr das so, Hauptmann?", entgegnete Nyllocanya. "Wie ihr wünscht", entgegnete Nyllocanya, "Hauptmann Sonundso."
Beide Varianten sind falsch. Endet die wörtliche Rede mit einem Punkt und wird ein Begleitsatz angehängt, entfällt der Punkt. Immer. Richtig wäre also: "Wie Ihr wünscht, Hauptmann", entgegnete Nyllocanya. Ausrufe- und Fragezeichen werden beibehalten, aber auch da folgt seit 2011 das Komma. Quasi: "Wünscht Ihr das wirklich, Hauptmann?", fragte Nyllocanya bestürzt. - "Ja, verdammt!", schnaubte der Hauptmann.
Ein übersichtliche Zusammenfassung findest Du hier.
Ein tolles Forum, ich hab das mit der Kommastelle in der wörtlichen Rede auch immer verkehrt gemacht, bis mich Gaia und die anderen eines besseren belehrten.
Lustig finde ich deinen ersten Satz hier:
Zitat von Amarie Greenleave im Beitrag #1Moin, ich hätte da gerne mal ein Problem:
@falky67 : Ja, das hab ich aus irgendeiner Zoosendung mal übernommen @Gaia Athanasia und @emeus : Vielen Dank für eure Hilfe! Ihr habt mir sehr geholfen. Liebe Grüße, Amarie
Entschuldige @Amarie Greenleave, dass ich mich hier einfach reinklinke, um auch mein Problem mal zur Diskussion zu stellen. Aber deine Frage bot sich geradezu an, weil es ums das gleiche Thema geht. Meine Frage: Darf eine wörtliche Rede, die nach einem Doppelpunkt hinter dem einleitenden Anhang steht, aus mehreren Sätzen bestehen?
Beispiel: Gaia sagte: "Beide Varianten sind falsch. Der Punkt entfällt, wenn ein Anhang folgt." (richtig oder falsch?)
(Bitte verzeih mir Gaia. Mir fiel auf die Schnelle nichts anderes ein.)
Ich weiß, dass bei wörtlichen Reden mit angehängtem oder zwischengeschobenem Anhang immer nur ein Satz stehen darf, weil die wrtl. Rede zusammen mit dem Anhang einen Satz bildet. Einzige Ausnahme sind "?" und "!", da sie dann lediglich als Betonungszeichen gewertet werden. Aber wie das nach einem Doppelpunkt ist, der ja prinzipiell eine Aufzählung einleitet, steht nirgends.
Beispiele: "Ich komme gleich", sagte Paul. (richtig) "Ich komme gleich. Warte auf mich", sagte Paul. (falsch) "Ich komme gleich! Warte auf mich!", rief Paul. (richtig) "Ich komme gleich", sagte Paul, "wenn ich hier fertig bin". (richtig) "Ich komme gleich", sagte Paul, "wenn ich hier fertig bin. Warte auf mich". (falsch) "Ich komme gleich", rief Paul, "wenn ich hier fertig bin! Warte auf mich!". (richtig)
Natürlich sind die Konstruktionen mit vielen "Betonungszeichen" kein wirklich guter Stil, aber sparsam verwendet noch machbar. Wie sieht das aber aus, wenn nach einem vorangestellten Anhang mit Doppelpunkt fünf Sätze als wrtl. Rede folgen würden? ... wenn es denn erlaubt ist.
Vielleicht weiß jemand auch eine Antwort auf meine Frage. Das wäre echt toll.
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)
Vorab: Ich habe keine Antwort auf Deine Frage. Ich bin lediglich ziemlich sicher, dass es da keine Limitierung gibt. Dass die wörtliche Rede bei angehängtem oder eingeschobenem Begleitsatz immer nur aus einem Satz bestehen darf, habe ich noch nie gehört. Auch eine zugegebenermaßen oberflächliche Suche im Internet hat nichts derartiges ergeben. Kannst Du mir dazu mal etwas verlinken?
EDIT: Okay, auf einer Seite habe ich jetzt den Hinweis gefunden, es sei falsch - jedoch ohne Bezug auf die Quelle, wo ich die Regel nachlesen kann.
EDIT 2: Da mir das Ganze keine Ruhe lässt, habe ich noch ein wenig weitergesucht. Dabei bin ich auf diese Seite gestoßen. Ganz unten findest Du die Frage eines Users, die Deiner entspricht, und die Antwort dazu.
EDIT 3: So. Ich war kurz davor, ein Heidengeld auszugeben, indem ich bei Duden anrufe (schlappe 1,99 € pro Minute), aber ich habe noch etwas gefunden, das Deine Frage, @Samantha Sam, sicherlich beantwortet: Klick! Dort steht: Ja, es dürfen auch mehrere Sätze in der wörtlichen Rede folgen, wenn ein Begleitsatz mit Doppelpunkt vorangestellt ist.
Ich glaube, ich halte mich weder an die eine noch an die andere Regel. Also wieder ein Argument mehr, in ein Korrektorat investieren zu müssen, sollte ich veröffentlicht werden wollen.
Natürlich darf in einer Wörtlichen Rede mehr als ein Satz stehen. Egal ob die Wörtliche Rede nach einem Doppelpunkt steht oder ob das "sagte" eingeschoben oder angehängt ist. Es ist ein Stilistischer Hinweis, das eine Wörtliche Rede nicht mehr als einen Satz enthalten sollte und keine Rechtschreibregel. Dies soll verhindern das die Charaktere Monologe halten. Weder - Gaia sagte: "Beide Varianten sind falsch. Der Punkt entfällt, wenn ein Anhang folgt." - noch - "Beide Varianten sind falsch. Der Punkt entfällt, wenn ein Anhang folgt", sagte Gaia - Wäre nach den Rechtschreibregeln falsch.
Du liebe Güte? Habt ihr keine »Volksredner« unter euren Protas? Meine labern da schon mal eine 1/2 Seite ohne Punkt und Komma in wörtlicher Rede. Die Empfehlung dass da nicht mehr als ein Satz kommt, mag aus Zeiten stammen da Journalisten noch zeilenweise gezahlt wurden. Jeder Redebegleiter brachte Geld. Gottlob gibt aber auch auch welche die gerne monologisieren und dazu nicht einmal ein »sagte« brauchen. (Molly Blum - über 100 Seiten)
-------------------------------------------- »Das ist der Marquis de Carabas«, sagte er. Er ist ein Lügner und Betrüger und vielleicht sogar so etwas wie ein Ungeheuer. Wenn du je in Not bist, geh zu ihm. Er wird dich beschützen, Mädchen. Er muss.« Neil Gaiman
@Samantha Sam: Dafür ist es ja da. :) Ich hab bis vor kurzem mit der "richtigen" Schreibweise der wörtlichen Rede gehadert. Ich bin über aus dankbar endlich Klarheit darüber zu haben. :)
Das freut mich sehr. Ich habe Monate gebraucht, um alle Regeln zusammenzusuchen. Der Onlineduden ist da nicht wirklich hilfreich, da er nur einfache Beispiele enthält. Das Problem mit mehreren Sätzen innerhalb einer Rede mit Anhang wird da zum Beispiel gar nicht erklärt. Und wie gesagt, nach den Regeln bei Anhang mit Doppelpunkt suche ich immer noch. Aber vielleicht habe ich ja Glück, und hier weiß jemand mehr. Ich könnte auch meine Lektorin fragen, aber dafür bin ich zu stolz. Sollte ich aber nichts finden, wird das meine letzte Option sein.
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)
Zitat von czil im Beitrag #10Die Empfehlung dass da nicht mehr als ein Satz kommt, mag aus Zeiten stammen da Journalisten noch zeilenweise gezahlt wurden.
Es ist mitnichten nur eine Empfehlung. Sonderformen sind natürlich möglich, kennzeichnen aber nur einen besonderen Stil, den man aber auch perfekt beherrschen muss, wenn es funktionieren soll.
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)
Ich habe Dir in diesem Beitrag zwei Seiten verlinkt, die beide darin übereinstimmen, dass es okay ist, die wörtliche Rede nach einem Doppelpunkt mehrere Sätze dauern zu lassen. Im zweiten Link wird dies von einem promovierten Linguisten geschrieben.
Warum muss es denn mit aller Gewalt für alles eine Regel geben? Sprache soll doch lebendig sein. Wenn ich jetzt schon eine Regel habe, dass nur ein Satz inder wörtlichen Rede sein darf, wann kommt dann die Regel, nicht mehr als fünf Wörter drinnen zu haben? Ich habe für mich beschlossen, nur die grammatikalischen Grundregeln einzuhalten. Den Rest verbuche ich unter künstlerischer Freiheit. Wenns gefällt ist gut, wenn nicht, dann auch. Ich weigere mich jedoch, mich Konventionen zu unterwerfen, die irgendwelche Theoretiker aufgestellt haben. Wie viele von denen haben denn schon einen erfolgreichen Roman verfasst. Wahrescheinlich keiner, da sie vor lauter Regel einhalten noch nicht über Seite 10 hinaus sind.
Ich komme aus Ironien. Das liegt am sarkastischen Meer.
Die Seite "Wörtliche Rede" hatte ich auch gefunden, aber da dort lediglich die Behauptung aufgestellt wird, dass es "verboten" sei, ohne eine Quelle für dieses angebliche Verbot zu nennen, nehme ich diese Aussage nicht ernst. Auch Dr. Bopp erwähnt in seinem Beitrag, dass er nicht nachvollziehen kann, woher "Wörtliche Rede" diese Info hat.
@MattD, dein Frustration kenne ich. Da war ich auch einmal. Aber das legt sich, versprochen.
Zitat von MattD im Beitrag #17Ich habe für mich beschlossen, nur die grammatikalischen Grundregeln einzuhalten. Den Rest verbuche ich unter künstlerischer Freiheit.
Leider ist es eine offizielle und höchst amtliche grammatikalische Grundregel. Nun kannst du natürlich trotzdem deiner künstlerischen Freiheit folgen, fragt sich nur ob der Lektor eines Verlages es auch als künstlerisch wertvoll empfindet oder dein Manuskript gleich in die gelbe Ablage unter dem Schreibtisch schiebt.
Offensichtlich sind aber sogar Linguisten nicht vollends informiert. Schon komisch. Oder sitze ich hier einem Möchtegerndoktor auf? Dann müsste aber meine Lektorin, und die macht das nun seit Jahren von Berufswegen, also in der Praxis, auch keine Ahnung haben.
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)
Die Regel wird von deinem Beitrag @Gaia referenziert und steht so mit Beispiel im amtlichen Regelwerk drin. §89(2)
-------------------------------------------- »Das ist der Marquis de Carabas«, sagte er. Er ist ein Lügner und Betrüger und vielleicht sogar so etwas wie ein Ungeheuer. Wenn du je in Not bist, geh zu ihm. Er wird dich beschützen, Mädchen. Er muss.« Neil Gaiman
@Gaia Athanasia! Die Sprachberatung kostet 1,99 € pro Minute. Da warte ich dann doch lieber, bis ich meine Lektorin erreichen kann. Aber ... im Duden unter Rechtschreibregeln für wörtliche Rede wird der Begleitsatz als "Übergeordneter" Satz und die wörtliche Rede als "untergeordneter" Satz bezeichnet. Nie ist aber die Rede von untergeordneten SÄTZEN. Impliziert beides nicht schon, dass Begleitsatz zusammen mit der Rede EINEN Satz bilden und demnach auch nur ein abschließendes Satzzeichen stehen kann?
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)
@czil Es ging mir um die amtliche Regel, dass nie mehr als ein Satz in der wörtlichen Rede stehen darf, wenn die wörtliche Rede einen Begleitsatz hat. §89(2) ist ein Beispiel, das ebenjene angebliche Regel aber nicht bestätigt.
Okay! Ich habe mir die Links von @Gaia Athanasia noch einmal genau angesehen. Die Frage, ob hinter einem einleitenden Begleitsatz mehrere Sätze in der wörtlichen Rede stehen dürfen, scheint tatsächlich geklärt zu sein. Ja, man darf. Aber es gibt immer noch keine Klarheit, wie das bei eingeschobenen und nachgestellten Begleitsätzen ist. Auf deiner Seite Gaia, sagt der Dr. jedoch ganz am Schluss, dass mehrere Sätze in der wörtlichen Rede bei eingeschobenem und nachgestelltem Begleitsatz grundsätzlich möglich, aber eher unüblich ist. Außerdem schreibt er, dass er die "Ansicht", also die Interpretationsweise, der Begleitsatz sei ein Hauptsatz und die wörtliche Rede ein Nebensatz, nicht teilt. Demnach könnte es einfach nur an unterschiedlichen Interpretationen oder Auslegungen der Grammatikregeln liegen. Dann aber hat "Duden" da erheblichen Nachholbedarf.
LG Sam (Schreibe was du denkst und denke nicht, was du schreiben sollst.)